Messverfahren im Beratungszentrum
Messverfahren im Beratungszentrum:
Im Rahmen der Vorstellung im Pädagogisch-Audiologischen Beratungszentrum wird, wenn es Ihr Kind zulässt, eine Gehörgangsinspektion durchgeführt.
Die Gehörgangsinspektion ist eine Untersuchung des äußeren Gehörgangs und des Trommelfells mit Hilfe eines Otoskops. Sie geschieht mit dem Ziel einer Sichtkontrolle und vor allem dem Feststellen von Cerumen (Ohrenschmalz) und Fremdkörpern.
Darüber hinaus werden folgende Messverfahren angewendet:
Tympanometrie
Die Tympanometrie ist ein objektives Messverfahren, d.h. dass Ihr Kind nicht mitarbeiten muss. Dieser Test misst die Beweglichkeit des Trommelfells und der Mittelohrstrukturen unter verändertem Luftdruck und gibt Hinweise auf die Funktion des Mittelohres. Ziel ist dabei zu überprüfen, ob das Mittelohr belüftet ist und festzustellen, ob es Störungen bei der Trommelfellbeweglichkeit oder der Gehörknöchelchenkette gibt.
Kann z.B. das Trommelfell nicht schwingen, könnte das ein Hinweis auf einen Paukenerguss, meist im Zusammenhang mit einer Erkältung sein.
Otoakustische Emissionen (OAE)
Die Messung der otoakustischen Emissionen ist eine objektive Methode zur Überprüfung der Funktion der Cochlea (Hörschnecke im Innenohr), insbesondere der äußeren Haarzellen. Diese Messung wird auch beim Neugeborenen-Hörscreening eingesetzt. Otoakustische Emissionen (OAE) sind akustische Signale, die das Innenrohr (d.h. die äußeren Haarzellen der Cochlea) von sich aus erzeugt. Sie entstehen, wenn die äußeren Haarzellen bei der Schallverarbeitung aktiv schwingen und dadurch selbst Schallwellen in Richtung des Gehörgangs zurücksenden. Mit einem empfindlichen Mikrofon im Gehörgang lassen sich diese Signale messen. Die Ergebnisse dieses Screening-Verfahrens können Hinweise auf eine mögliche Schwerhörigkeit geben.
Tonaudiometrische Messungen (ohne und mit Hörhilfe)
Tonaudiometrische Messungen sind Verfahren zur Überprüfung des Hörvermögens Ihres Kindes. Dabei handelt es sich um eine Hörprüfung mit Tönen oder Geräuschen unterschiedlicher Frequenzen (Tonhöhen) und Lautstärken (Intensitäten). Bei diesen Messverfahren wird das Ziel verfolgt, eine Hörschwelle zu bestimmen, also die niedrigste Lautstärke, bei der ein Ton gerade eben wahrgenommen wird. Diese Messungen können im Freifeld (über Lautsprecher), mit einem Kopfhörer oder einem Knochenleitungshörer durchgeführt werden.
Die Ergebnisse werden in einem Audiogramm festgehalten, d.h. es wird die Hörschwelle in dB (Dezibel) bei den getesteten Frequenzen aufgezeichnet.
Tonaudiometrische Messungen sind subjektive Messverfahren, d.h. dass wir auf die Mitarbeit Ihres Kindes angewiesen sind.
Sprachaudiometrie mit und ohne Störgeräusch (ohne und mit Hörhilfe)
Sprachaudiometrische Messungen sind Verfahren zur Überprüfung der Sprachverständlichkeit, d.h. wie gut für Ihr Kind die gesprochene Sprache bei unterschiedlichen Lautstärken verständlich ist. Ihr Kind hört dann über den Lautsprecher oder den Kopfhörer genormte Sprache (Zahlen, Wörter oder Sätze). Die Tests können mit oder auch ohne Störgeräusch durchgeführt werden. Dieses zielt darauf ab, die Kommunikationsfähigkeit Ihres Kindes im Alltag zu beurteilen.
Richtungshören (ohne und mit Hörhilfe)
Bei der Messung des Richtungshörens (räumliches Hören) wird die Fähigkeit überprüft, den Ort einer Schallquelle im Raum zu bestimmen. Meist wird das Richtungshören in einer Freifeldmessung mit Lautsprechern getestet. Dabei werden Töne oder Geräusche aus verschiedenen Richtungen präsentiert und die durch Ihr Kind erkannten Richtungen mit den tatsächlichen verglichen.
Ist Ihr Kind mit Hörgeräten und/oder einer drahtlosen akustischen Übertragungsanlage versorgt, werden folgende Messverfahren zusätzlich durchgeführt:
Überprüfung der Hörgeräte in einer Messbox:
Die Hörgeräte-Messbox ist ein schallisolierter kleiner Prüfstand mit Lautsprecher und Mikrofon, in den das Hörgerät gelegt wird. Mit ihr überprüft man die technische Funktionsfähigkeit und Einstellung des Hörgerätes, d.h. ob es optimal auf den Hörverlust Ihres Kindes angepasst ist und die gewünschten Verstärkungsleistungen liefert. Bei dieser Überprüfung ist die Mitarbeit Ihres Kindes nicht erforderlich.
Überprüfung der drahtlosen akustischen Übertragungsanlagen (DAÜ)
Den individuellen Nutzen einer drahtlosen Übertragungsanlage kann man messen, in dem man u.a. Ihrem Kind Sprache im Störgeräusch ohne und mit der Anlage anbietet und die Ergebnisse anschließend vergleicht. Ergänzend zu dieser Überprüfung können Fragebögen und Beobachtungen im Alltag dienen, um sich ein umfassendes Bild machen zu können.
Besteht bei ihrem Kind der Verdacht auf Auffälligkeiten im Bereich der zentral-auditiven Verarbeitung und Wahrnehmung (AVWS), werden folgende Messverfahren zusätzlich durchgeführt:
Überprüfung des dichotischen Hörens
Beim dichotischen Hören überprüft man die Fähigkeit des Gehirns, unterschiedliche akustische Informationen (Wörter oder Zahlen), die gleichzeitig auf beiden Ohren ankommen, zu verarbeiten und miteinander zu vergleichen.
Über Kopfhörer werden Ihrem Kind gleichzeitig auf der rechten und linken Seite jeweils unterschiedliche Wörter oder Zahlen dargeboten und Ihr Kind soll anschließend beide Wörter oder Zahlen wiederholen.
Überprüfung der Hörgedächtnisspanne
Eine Auswahl von Ziffern zwischen 1 – 10 werden in jeweils unterschiedlicher Reihenfolge als Zahlenfolgen Ihrem Kind dargeboten und müssen wiederholt werden. Im Verlauf des Tests nimmt die Länge der Zahlenfolge zu.
Die Hörgedächtnisspanne kann auch mit sinnleeren Silben (wie z.B. patliku) überprüft werden. Gleichzeitig kann hierbei die Fähigkeit, sprachliche Strukturen korrekt nachzusprechen, beurteilt werden.
An jede Überprüfungssituation schließt sich ein ausführliches Beratungsgespräch zu den ermittelten Ergebnissen und deren Auswirkungen auf den Alltag Ihres Kindes an. Außerdem werden wir Empfehlungen geben und die weitere Vorgehensweise mit Ihnen besprechen.
